Das wahre Bestreben der AfD gegen Bürgergeldempfänger – und die neue Grundsicherung 2026

15 Stunden Bürgerarbeit, kein zusätzlicher Lohn, strengere Kontrollen und neue Leistungsausschlüsse. Was die AfD tatsächlich im Deutschen Bundestag beantragt hat – und warum ich als ehemaliger AfD-Wähler inzwischen ganz andere Fragen stelle.

Ein persönlicher politischer Kommentar von Sławek | Ever4you – 5. November 2026


Schalom, meine Lieben! ✡️

Heute habe ich ein Thema für euch, bei dem ich selbst erst einmal schlucken musste.

Und ich sage euch gleich: Holt euch etwas Popcorn, macht euch einen schönen Tee oder Kaffee und setzt euch gemütlich hin. Der Artikel wird nämlich etwas länger.

Ich möchte ja nicht, dass mir meine lieben Leser vor lauter politischen Überraschungen verdursten oder verhungern. 😂

Und glaubt mir, heute gibt es einiges zu verdauen!

Es geht um die Alternative für Deutschland, kurz AfD. Genauer gesagt um ihre Vorstellungen darüber, wie Deutschland künftig mit Arbeitslosen, Langzeitleistungsbeziehern und Menschen umgehen soll, die auf staatliche Unterstützung angewiesen sind.

Jetzt werden manche sagen: „Ach, Sławek, du wieder mit deiner AfD-Kritik!“

Nein, meine Lieben. So einfach ist es nicht.

Ich habe die AfD früher selbst gewählt.

Ja, richtig gehört. Und ich gehörte sogar für eine kurze Zeit selbst dieser Partei an.

Ich dachte damals: Endlich gibt es eine Alternative zu den etablierten Parteien. Endlich wird jemand etwas verändern.

CDU, CSU und SPD haben schließlich über Jahrzehnte Versprechen gemacht, von denen längst nicht alle eingehalten wurden.

Und die AfD? Die erschien mir damals als Partei, die vieles anders machen könnte.

Doch irgendwann begann ich, mich genauer mit ihren Programmen, öffentlichen Aussagen und parlamentarischen Anträgen zu beschäftigen.

Und plötzlich dachte ich mir: Moment mal! Irgendetwas stimmt hier doch nicht.

Denn es ist eine Sache, wenn Politiker auf einer Bühne versprechen, Deutschland wieder gerechter zu machen.

Es ist eine völlig andere Sache, wenn man liest, was sie tatsächlich im Bundestag beantragen.

Und genau das machen wir heute.

Nicht mit irgendeinem Gerücht aus sozialen Netzwerken. Nicht mit einer Schlagzeile, die uns irgendeine Zeitung vor die Füße wirft.

Nein!

Wir nehmen die offiziellen Bundestagsdokumente.

Schwarz auf weiß.

Und dann schauen wir uns an, was darin steht.

Also, meine Lieben, festhalten. Jetzt wird es interessant!

1. Grundsicherung statt Bürgergeld – alter Wein in neuen Schläuchen?

1. AfD Bürgergeld Bürger nachdenklich
1. AfD Bürgergeld – Bürger nachdenklich 2026

Erinnert ihr euch noch an Hartz IV?

Natürlich erinnert ihr euch!

Das hieß offiziell Arbeitslosengeld II. Dann kam 2023 das Bürgergeld, und alle sollten glauben, jetzt werde alles besser.

Und seit dem 1. Juli 2026 haben wir das sogenannte Grundsicherungsgeld.

Aha!

Neuer Name, neues Gesetz, neue Vorschriften.

Aber was hat sich eigentlich verändert?

Die Bundesregierung aus CDU, CSU und SPD hat die Grundsicherung verschärft. Der Vermittlungsvorrang wurde wieder gestärkt, Mitwirkungspflichten wurden verbindlicher geregelt und Sanktionen wurden teilweise verschärft.

Und jetzt denkt bloß nicht, meine Lieben, dass ich euch erzählen möchte, ausschließlich die AfD würde Druck auf Arbeitslose ausüben.

Nein, im Gegenteil!

Die Regierungsparteien verfolgen bei einigen Punkten durchaus ähnliche Ziele wie die AfD.

Sie wollen Menschen schneller in Arbeit vermitteln und verlangen stärkere Mitwirkung.

Nur kommt jetzt ein entscheidender Unterschied.

Die AfD hat nämlich noch weitere Vorschläge eingebracht, die über die beschlossene Reform hinausgehen.

Und einer davon hat es wirklich in sich.

Jetzt nehmt mal einen schönen Schluck von eurem Tee.

Denn stellt euch vor:

Nach sechs Monaten Grundsicherungsbezug soll grundsätzlich eine Verpflichtung zu 15 Stunden Bürgerarbeit pro Woche greifen!

Ja, ihr habt richtig gelesen.

Fünfzehn Stunden wöchentlich.

Und ich rede nicht von einem normalen Job mit Arbeitsvertrag und regulärem Gehalt.

Nein.

Es geht um eine zusätzliche Pflicht im Rahmen des Grundsicherungsbezugs.

Jetzt könnte man natürlich sagen: „Na ja, ein bisschen gemeinnützige Arbeit kann doch niemandem schaden.“

Stimmt möglicherweise sogar.

Aber wartet erst einmal ab, was noch kommt.

Denn das ist nicht alles.

2. Die AfD-Anträge – jetzt kommen die offiziellen Fakten! 📄

2. Die AfD Anträge Schwarz auf Weiß
2. Die AfD-Anträge Schwarz auf Weiß

Fangen wir einmal von vorne an.

Bereits am 12. März 2024 brachte die AfD-Fraktion einen Antrag mit der Bundestagsdrucksache 20/10609 ein.

Der Titel lautete:

„Soziale Mindestsicherung effektiv organisieren – Bürgergeld auf Arbeitsvermittlung fokussieren“

Aha, interessant!

Klingt zunächst nach einer ganz normalen Verwaltungsreform, oder?

Man möchte die soziale Mindestsicherung effektiver organisieren.

Schön formuliert.

Aber schauen wir uns an, was damit gemeint war.

Die AfD wollte unter anderem das System von Bürgergeld und Sozialhilfe verändern.

Die künftige Hilfe für Arbeitsuchende sollte auf Menschen konzentriert werden, die innerhalb von zwei Wochen grundsätzlich eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aufnehmen können.

Zwei Wochen!

Stellt euch mal vor, ihr hättet gerade einen schweren Unfall gehabt, befindet euch in einer schwierigen familiären Situation oder seid gesundheitlich erheblich eingeschränkt.

Und dann kommt jemand mit der Vorstellung: Wir ordnen dich danach ein, ob du kurzfristig eine Beschäftigung aufnehmen kannst.

Natürlich muss man zwischen Erwerbsfähigkeit und Erwerbsunfähigkeit unterscheiden.

Das ist bereits im Sozialrecht vorgesehen.

Aber warum sollte eine Verwaltungsreform die Menschen tatsächlich besser unterstützen, nur weil man sie in andere Leistungssysteme verschiebt?

Genau diese Frage stelle ich mir.

Der Bundestag lehnte den Antrag jedenfalls am 17. Oktober 2024 ab.

Damit hätte die Geschichte eigentlich beendet sein können.

Aber nein, meine Lieben!

Am 13. Januar 2026 erschien die nächste Drucksache.

Diesmal mit der Nummer 21/3605.

Der Titel:

„Aktivierende Grundsicherung statt Grundsicherungsgeld“

Und jetzt haltet euch gut fest.

In diesem Antrag fordert die AfD unter anderem, dass erwachsene erwerbsfähige Leistungsempfänger nach sechs Monaten grundsätzlich zu 15 Wochenstunden Bürgerarbeit verpflichtet werden.
Außerdem will sie für bestimmte Fälle eine Bezahlkarte einführen.

Sie fordert strengere Regelungen zur Erreichbarkeit von Leistungsbeziehern.

Sie will den Zugang ausländischer Staatsangehöriger zur Grundsicherung deutlich begrenzen.

Und sie möchte bestimmte Menschen, die wegen gesundheitlicher Probleme, Kinderbetreuung oder Pflege nicht mindestens drei Stunden täglich arbeiten können, in das Sozialhilfesystem nach dem SGB XII überführen.

Aha!

Das klingt doch plötzlich nach sehr viel mehr als nur nach Arbeitsvermittlung.

Der Bundestag lehnte diesen Antrag am 5. März 2026 ab.

Doch dann folgte am 23. Juni 2026 der nächste Antrag.

Drucksache 21/6642.

Diesmal lautete der Titel:

„Einwanderung in das Sozialsystem und Sozialleistungsmissbrauch stoppen“

Und siehe da!

Die Bürgerarbeit nach sechs Monaten tauchte erneut auf.

Dazu kamen Vorschläge für umfassendere Datenabgleiche, zusätzliche Kontrollmechanismen und erhebliche Einschränkungen beim Sozialleistungsbezug ausländischer Staatsangehöriger.

Am 25. Juni 2026 wurde dieser Antrag im Bundestag debattiert und an die Ausschüsse überwiesen.

Meine Lieben, das ist also keine einmalige Bemerkung eines AfD-Politikers in irgendeinem Interview.

Hier handelt es sich um wiederholt eingebrachte politische Forderungen.

Und genau deshalb lohnt es sich, genauer hinzusehen.

3. Sechs Monate arbeitslos – und dann ab zur Bürgerarbeit?

3. Abgelehnter Kaufmann im Einzelhandel
3. Abgelehnter Kaufmann im Einzelhandel

Jetzt machen wir einmal ein kleines Gedankenexperiment.

Stellt euch vor, ihr seid 35 Jahre alt.

Ihr seid ausgebildeter Kaufmann im Einzelhandel, habt vielleicht sogar eine hervorragende Abschlussprüfung abgelegt und jahrelang gearbeitet.

Ihr kennt euren Beruf.

Ihr könnt verkaufen, beraten, Warenwirtschaft betreiben, Bestellungen bearbeiten und mit Kunden umgehen.

Und plötzlich geht euer Arbeitgeber pleite.

Peng!

Arbeitsplatz weg.

Was macht ihr?

Natürlich schreibt ihr Bewerbungen.

Eine nach der anderen.

Ihr besucht Vorstellungsgespräche, überarbeitet euren Lebenslauf und hofft, dass euch endlich jemand einstellt.

Aber es hagelt Absagen.

„Leider müssen wir Ihnen mitteilen …“

Ach, diesen Satz liebe ich!

Oder noch besser:

„Wir haben uns für einen anderen Bewerber entschieden.“

Ja, herzlichen Glückwunsch!

Und irgendwann sind sechs Monate vergangen.

Jetzt frage ich euch:

Was habt ihr eigentlich falsch gemacht?

Ihr habt euch beworben.

Ihr habt versucht, eine Stelle zu finden.

Ihr habt Termine wahrgenommen.

Aber kein Arbeitgeber wollte euch einstellen.

Und nun soll nach dem AfD-Vorschlag grundsätzlich die Bürgerarbeitspflicht greifen, sofern keine Ausnahme besteht.

In der Begründung des Antrags werden unter anderem Umwelt- und Naturschutz, Ortsverschönerung, Heimatpflege, Seniorenhilfe und Tierschutz genannt.

Klingt doch nett, oder?

Gemeinnützig!

Jetzt kommt meine persönliche Frage:

Was ist, wenn ich überhaupt nicht in diesem Bereich arbeiten möchte?

Was ist, wenn ich mich auf meinen erlernten Beruf konzentrieren will?

Und was ist, wenn ich dringend eine Umschulung oder Weiterbildung benötige?

Soll ich nun zusätzlich 15 Stunden pro Woche irgendwo eingesetzt werden, obwohl mir das möglicherweise überhaupt nicht dabei hilft, eine reguläre Stelle zu bekommen?

Und ja, bevor jetzt jemand gleich wieder aufschreit:

Nein, Toilettenputzen wird im Antrag nicht ausdrücklich vorgeschrieben.

Straßenreinigung auch nicht.

Aber genau deshalb frage ich nach den konkreten Grenzen solcher Tätigkeiten.

Wer entscheidet später, was als zumutbare gemeinnützige Bürgerarbeit gilt?

Und wer garantiert mir, dass daraus keine sinnlose Beschäftigung wird?

Denn eine Arbeit ist nicht automatisch eine gute Fördermaßnahme, nur weil sie gemeinnützig genannt wird.

4. Fünfzehn Stunden Bürgerarbeit – aber ohne zusätzlichen Lohn?

4. Fünfzehn Stunden ohne zusätzlichen Lohn
4. Fünfzehn Stunden ohne zusätzlichen Lohn

Jetzt kommen wir zu meinem persönlichen Höhepunkt.

Oder besser gesagt: Zu der Stelle, bei der ich wirklich zweimal lesen musste.

In der Bundestagsdrucksache 21/3605 steht auf Seite 4:

„Eine gesonderte Vergütung erfolgt nicht“

Na, wunderbar!

Jetzt haben wir den Salat.

Fünfzehn Stunden Bürgerarbeit pro Woche, aber keinen gesonderten Arbeitslohn.

Natürlich sollt ihr weiterhin eure Grundsicherungsleistungen bekommen.

Und notwendige Mehraufwendungen, beispielsweise Fahrtkosten, sollen erstattet werden.

Aber ein reguläres sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis entsteht dadurch nicht.

Aha!

Und jetzt frage ich euch:

Warum soll jemand, der dringend Arbeit sucht, zusätzliche Arbeitsstunden leisten, ohne dadurch einen regulären Lohn zu verdienen?

Die AfD erklärt, dass die Bürgerarbeit eine positive Wirkung haben soll, weil Menschen dadurch eher eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aufnehmen würden.

Das ist die Behauptung beziehungsweise Erwartung der Partei.

Aber wo sind die überzeugenden Belege dafür?

Was ist mit einem IT-Techniker?

Was ist mit einem Ingenieur?

Was ist mit einem Verkäufer?

Oder mit jemandem, der zwanzig Jahre Berufserfahrung im Büro hat?

Ich will doch, dass diese Menschen wieder einen vernünftig bezahlten Arbeitsplatz finden.

Nicht, dass sie einfach nur irgendwo beschäftigt werden, damit die Statistik am Ende schöner aussieht.

Und bitte versteht mich richtig:

Ich habe großen Respekt vor Reinigungskräften, Straßenarbeitern, Mitarbeitern in sozialen Einrichtungen und Menschen, die unsere Städte sauber halten.

Diese Menschen leisten wichtige Arbeit.

Gerade deshalb sollte notwendige Arbeit auch ordentlich bezahlt werden.

Und nicht einfach als Ersatz für eine vernünftige Arbeitsmarktpolitik dienen.

5. Nicht jeder Bürgergeldempfänger ist arbeitslos – Überraschung!

5. Das Märchen vom faulen Leistungsempfänger
5. Das Märchen vom faulen Leistungsempfänger

Meine Lieben, jetzt kommen wir zu einem besonders schönen politischen Märchen.

Nämlich der Vorstellung, jeder Mensch in der Grundsicherung sitze den ganzen Tag auf seinem Sofa, esse Chips und warte auf die nächste Überweisung vom Jobcenter.

Wenn man manchen politischen Reden zuhört, könnte man tatsächlich diesen Eindruck bekommen.

Aber schauen wir einmal auf die Zahlen.

Im Januar 2026 gab es laut Bundesagentur für Arbeit ungefähr 3,826 Millionen erwerbsfähige Leistungsberechtigte in der Grundsicherung.

Doch daraus darf man nicht schließen, dass 3,826 Millionen Menschen arbeitslos waren.

Denn zur Gruppe der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten gehören auch Menschen, die bereits arbeiten und ergänzende Leistungen benötigen.

Andere kümmern sich um ihre Kinder, pflegen Angehörige, besuchen Schulen, befinden sich in Maßnahmen oder können vorübergehend aus gesundheitlichen Gründen nicht arbeiten.

Mehr als die Hälfte der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten wird in der Statistik nicht als arbeitslos geführt.

Aha!

Jetzt wird es doch interessant.

Ein Mensch kann also arbeiten und trotzdem Grundsicherung benötigen.

Zum Beispiel, weil sein Gehalt nicht ausreicht, um den Lebensunterhalt seiner Familie zu sichern.

Und jetzt frage ich euch:

Ist dieser Mensch faul?

Nein!

Vielleicht arbeitet er sogar jeden Tag und verdient einfach zu wenig.

Und genau deshalb finde ich es gefährlich, wenn man alle Grundsicherungsbezieher in einen Topf wirft.

Arbeitslosigkeit, Erwerbsfähigkeit und Sozialleistungsbezug sind drei unterschiedliche Dinge.

Das sollte eigentlich jeder Politiker wissen, der über Sozialpolitik spricht.

6. Was ist mit den Menschen, die wirklich keinen Arbeitsplatz finden?

6. Türkisch Polnischer Großvater macht sich sorgen um Job und Geld
6. Türkisch-Polnischer Großvater macht sich sorgen um Job und Geld

Jetzt stelle ich euch einen anderen Menschen vor.

Er ist 55 Jahre alt.

Vielleicht hat er jahrzehntelang im Einzelhandel gearbeitet.

Immer zuverlässig.

Immer pünktlich.

Vielleicht hat er sogar Mitarbeiter ausgebildet.

Dann verliert er seinen Arbeitsplatz.

Nicht, weil er faul geworden ist.

Nicht, weil er keine Lust mehr hatte.

Sondern weil sein Arbeitgeber schließen musste oder weil Stellen gestrichen wurden.

Jetzt schreibt dieser Mensch Bewerbungen.

Aber die Unternehmen stellen lieber jüngere Bewerber ein.

Vielleicht denken sie, er sei zu teuer.

Vielleicht befürchten sie gesundheitliche Probleme.

Oder vielleicht suchen sie einfach ein anderes Profil.

Was soll dieser Mann denn machen?

Soll er sich ein neues Geburtsdatum aussuchen?

Soll er zwanzig Jahre jünger werden?

Meine Lieben, irgendwann müssen wir doch einmal begreifen:

Nicht jeder, der keinen Arbeitsplatz hat, verweigert die Arbeit.

Und nicht jeder, der seit Jahren arbeitslos ist, hat seine Situation selbst verursacht.

Natürlich gibt es Menschen, die sich nicht ausreichend bemühen.

Natürlich gibt es Menschen, die ihren Mitwirkungspflichten nicht nachkommen.

Aber daraus darf man nicht auf Millionen andere schließen.

Wer das tut, betreibt keine vernünftige Sozialpolitik.

Er macht es sich einfach.

Und manchmal sogar erschreckend einfach.

7. Krank, behindert oder alleinerziehend – und plötzlich ein Fall für die Sozialhilfe?

7. Krankheit, Behinderung und Alleinerziehende
7. Krankheit, Behinderung und Alleinerziehende

Jetzt wird es besonders interessant.

Die AfD schlägt vor, bestimmte Menschen aus der Grundsicherung nach dem SGB II in die Sozialhilfe nach dem SGB XII zu überführen.

Darunter fallen nach ihrem Antrag beispielsweise Menschen, die wegen erheblicher psychischer oder körperlicher Einschränkungen seit mindestens sechs Monaten weniger als drei Stunden täglich arbeiten können.

Auch Personen, die wegen Kinderbetreuung oder nachgewiesener Angehörigenpflege nicht mindestens drei Stunden täglich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen, sollen darunterfallen.

Aha!

Jetzt schauen wir uns erst einmal an, was das bedeutet.

Denn SGB II und SGB XII sind nicht dasselbe.

Aber Vorsicht, meine Lieben!

Es wäre falsch zu behaupten, dass man in der Sozialhilfe automatisch weniger Geld bekommt.

Das stimmt so nicht.

Im Jahr 2026 beträgt der Regelbedarf für einen alleinstehenden Erwachsenen in der Regel 563 Euro monatlich.

Das gilt grundsätzlich sowohl für die entsprechende Regelbedarfsstufe nach dem SGB XII als auch für alleinstehende Leistungsberechtigte nach dem SGB II.

Auch angemessene Kosten für Unterkunft und Heizung können in beiden Systemen übernommen werden.

Der große Unterschied liegt also nicht automatisch im monatlichen Regelbedarf.

Vielmehr geht es um Anspruchsvoraussetzungen, die Anrechnung von Einkommen und Vermögen, besondere Bedarfe und vor allem die Eingliederung in den Arbeitsmarkt.

Und genau deshalb frage ich mich:

Warum sollte eine alleinerziehende Mutter, die wegen fehlender Kinderbetreuung derzeit nicht arbeiten kann, einfach in ein anderes System überführt werden?

Was passiert, wenn ihre Kinder älter werden?

Was passiert, wenn sie plötzlich wieder arbeiten kann?

Was passiert mit ihren Fördermöglichkeiten?

Muss sie dann erneut das Leistungssystem wechseln?

Und bei Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen stellt sich dieselbe Frage.

Was ist, wenn jemand nach einer Rehabilitation wieder beruflich einsteigen kann?

Wir sollten Menschen nicht nur danach verwalten, was sie heute nicht können. Wir sollten ihnen helfen, das zurückzugewinnen, was morgen wieder möglich sein könnte.

Das wäre für mich eine vernünftige Sozialpolitik.

8. Bezahlkarte und Sanktionen – jetzt wird es richtig ungemütlich!

8. Bezahlkarte und Sanktionen
8. Bezahlkarte und Sanktionen

Meine Lieben, habt ihr noch Popcorn?

Denn jetzt kommen wir zur Bezahlkarte.

Die AfD möchte unter bestimmten Voraussetzungen Grundsicherungsleistungen nicht mehr als gewöhnliche Geldleistung auszahlen, sondern über eine Bezahlkarte bereitstellen.

Beispielsweise dann, wenn jemand die vorgeschlagene Bürgerarbeit verweigert.

Nun kann man natürlich sagen:

„Wer Geld vom Staat bekommt, muss sich an Regeln halten.“

Grundsätzlich richtig.

Natürlich müssen staatliche Leistungen an gesetzliche Voraussetzungen geknüpft sein.

Aber dann kommt meine Gegenfrage:

Was passiert mit einem Menschen, wenn eine Behörde eine Pflichtverletzung annimmt, obwohl die tatsächlichen Umstände komplizierter sind?

Vielleicht gibt es gesundheitliche Probleme.

Vielleicht gibt es einen Streit über die Zumutbarkeit einer Tätigkeit.

Vielleicht wurde ein Termin versäumt, weil ein Schreiben nicht angekommen ist.

Das alles muss sorgfältig geprüft werden.

Eine Bezahlkarte ist für sich genommen keine vollständige Leistungsstreichung.

Und die AfD fordert auch nicht in jedem Fall automatisch die vollständige Einstellung sämtlicher Leistungen.

Aber der Antrag von Juni 2026 geht bei vermuteter ungenehmigter Ortsabwesenheit noch weiter.

Dort wird vorgeschlagen, bei konkreten Anhaltspunkten eine vorläufige Zahlungseinstellung einschließlich der Unterkunftskosten bis zur Sachverhaltsklärung zu ermöglichen.

Und da frage ich euch:

Was passiert, wenn der Verdacht falsch war?

Was passiert mit der Miete?

Was passiert mit einem Menschen, der ohnehin kaum finanzielle Reserven hat?

Meine Lieben, wir reden hier nicht über irgendeine verspätete Lieferung bei Amazon.

Wir reden über die Existenzgrundlage eines Menschen.

Und genau deshalb sind Rechtsbehelfe, Anhörung, Verhältnismäßigkeit und eine sorgfältige Prüfung so wichtig.

9. Kontrolle, Datenabgleich und künstliche Intelligenz – wie weit soll der Staat gehen?

9. Staatliche Datenkontrollen und künstliche Intelligenz
9. Staatliche Datenkontrollen und künstliche Intelligenz

Jetzt kommen wir zu einem Punkt, den ich besonders spannend finde.

Denn im AfD-Antrag 21/6642 vom Juni 2026 stehen Forderungen, die weit über gewöhnliche Meldetermine beim Jobcenter hinausgehen.

Die AfD möchte unter anderem Zahlungsdienstleister wie PayPal stärker in den Datenabgleich einbeziehen.

Bei konkretem Missbrauchsverdacht sollen Informationen über Kontoguthaben und Zahlungseingänge eingeholt werden können.

Außerdem wird ein digitales Datenaustauschsystem zwischen verschiedenen Behörden vorgeschlagen.

Beteiligt sein sollen beispielsweise Jobcenter, Sozialämter, Familienkassen, Meldebehörden, Ausländerbehörden, Sozialversicherungsträger und Sicherheitsbehörden.

Und jetzt wird es wirklich interessant:

Es sollen sogar KI-gestützte Hinweis- und Analysesysteme zum Einsatz kommen.

Aha!

Also künstliche Intelligenz zur Unterstützung staatlicher Kontrollen.

Natürlich kann KI dabei helfen, tatsächlichen Betrug aufzudecken.

Das bestreite ich nicht.

Aber was passiert mit falschen Verdachtsmeldungen?

Was passiert, wenn eine Software eine harmlose Zahlung als verdächtig einstuft?

Was passiert, wenn Daten falsch zugeordnet werden?

Und wer kontrolliert eigentlich die Kontrollsysteme?

Ich arbeite selbst intensiv mit künstlicher Intelligenz.

Deshalb weiß ich, dass solche Systeme Fehler machen können.

Die Vorstellung, dass eine KI automatisch immer objektiv und richtig entscheidet, ist Unsinn.

Eine KI kann Menschen unterstützen.

Aber sie darf nicht einfach die sorgfältige Prüfung des Einzelfalls ersetzen.

Und deshalb frage ich:

Wo endet eine verhältnismäßige Betrugskontrolle, und wo beginnt ein übermäßiger Eingriff in die Privatsphäre?

Ich behaupte nicht, dass dieser AfD-Antrag bereits ein staatliches Überwachungssystem geschaffen hätte.

Er wurde nicht zum Gesetz.

Aber die vorgeschlagenen Kontrollmöglichkeiten verdienen eine kritische öffentliche Diskussion.

Gerade dann, wenn sie Menschen betreffen, die finanziell vom Staat abhängig sind.

10. Migranten, Sozialstaat und meine persönliche Familiengeschichte

10. Migration und persönliche Familiengeschichte
10. Migration und persönliche Familiengeschichte

Meine Lieben, jetzt wird es persönlich.

Ich habe polnische Wurzeln.

Meine Familiengeschichte ist außerdem mit Russland, der Ukraine und Ungarn verbunden.

Und ich bin Yehudi.

Jude.

Meine Familie hat Verfolgung und schwierige historische Zeiten erlebt.

Deshalb bin ich besonders empfindlich, wenn Menschen allein wegen ihrer Herkunft in politische Schubladen gesteckt werden.

Die AfD möchte den Zugang ausländischer Staatsangehöriger zur Grundsicherung erheblich beschränken.

Beispielsweise sieht ihr Antrag vom Januar 2026 bestimmte Mindestzeiten vorheriger sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung sowie Deutschkenntnisse auf Niveau B2 vor.

Auch die Bezugsdauer soll für bestimmte ausländische Leistungsberechtigte begrenzt werden.

Jetzt könnte man natürlich fragen:

Ist es grundsätzlich falsch, über Voraussetzungen für Sozialleistungen zu diskutieren?

Nein.

Selbstverständlich kann ein Staat Regeln für den Zugang zu steuerfinanzierten Leistungen festlegen.

Dabei muss er allerdings das Grundgesetz, europäisches Recht und weitere verbindliche Rechtsnormen beachten.

Aber meine Frage geht noch etwas weiter.

Was ist mit einem Menschen, der jahrelang in Deutschland gearbeitet hat?

Der Steuern gezahlt hat?

Der in einer Fabrik gearbeitet, Pakete ausgeliefert oder ältere Menschen gepflegt hat?

Und dann verliert dieser Mensch seine Arbeit.

Ist er plötzlich weniger wert, weil seine Großeltern aus Polen stammen?

Natürlich nicht!!

Und wisst ihr, was mich an vielen politischen Diskussionen stört?

Man redet ständig darüber, woher die Menschen kommen.

Aber viel seltener darüber, was sie tatsächlich getan haben und in welcher persönlichen Situation sie sich befinden.

Ich bin weder pauschal auf der Seite Russlands noch der Ukraine oder Polens.

Ich stehe auf der Seite der Menschen.

Und ja, manchmal wünsche ich mir tatsächlich eine Welt, in der sich die Leute ein bisschen mehr wie Glücksbärchis verhalten würden, statt ständig neue Feindbilder zu suchen. 😂

Ein bisschen mehr miteinander reden. Ein bisschen weniger aufeinander losgehen.

Das wäre doch schon einmal ein Anfang!

11. Warum ich der AfD heute anders gegenüberstehe

11. Vom AfD Wähler zum kritischen Beobachter
11. Vom AfD-Wähler zum kritischen Beobachter

Meine Lieben, vielleicht fragt ihr euch jetzt:

„Sławek, warum beschäftigst du dich überhaupt noch so intensiv mit dieser Partei?“

Ganz einfach.

Weil ich früher selbst an sie geglaubt habe.

Ich habe sie gewählt.

Und ich war sogar kurzzeitig Mitglied.

Damals erschien mir die AfD in vielen Fragen als mögliche politische Alternative.

Frauke Petry nahm ich beispielsweise anders wahr als Björn Höcke.

Für mich wirkte sie in verschiedenen politischen Fragen gemäßigter.

Das bedeutet natürlich nicht, dass alle ihre Positionen tatsächlich gemäßigt waren.

Aber so habe ich sie damals wahrgenommen.

Bei Höcke stören mich dagegen bestimmte nationalistische und geschichtspolitische Positionen erheblich.

Und weil ich selbst rechtsextreme Gewalt erlebt habe, ist dieses Thema für mich nicht einfach irgendeine politische Spielerei.

Ich kenne die Angst, die Gewalt und die Erniedrigung aus meiner eigenen Lebensgeschichte.

Deshalb achte ich sehr genau darauf, wie Politiker über Menschen sprechen.

Aber eines möchte ich ebenfalls deutlich sagen:

Ich halte nicht jeden AfD-Wähler für einen Rechtsextremisten.

Das wäre doch völlig absurd.

Schließlich habe ich selbst einmal diese Partei gewählt.

Ich möchte Menschen nicht deshalb verurteilen, weil sie eine andere politische Meinung vertreten.

Ich möchte verstehen, warum sie so denken.

Und ich möchte, dass sie sich dieselben Fragen stellen, die ich mir irgendwann gestellt habe.

Was verspricht eine Partei? Was beantragt sie tatsächlich? Und welche Folgen hätten ihre Vorschläge für Menschen, die nicht zu den wirtschaftlich Starken gehören?

Denn Demokratie bedeutet für mich nicht, eine Partei blind zu lieben oder blind zu hassen.

Demokratie bedeutet, politische Forderungen kritisch zu überprüfen.

Auch dann, wenn sie von einer Partei kommen, die man einmal selbst unterstützt hat.

12. Mein Fazit: Was ist ein Mensch eigentlich noch wert?

12. Menschenwürde Mehr als nur Arbeitsleistung
12. Menschenwürde Mehr als nur Arbeitsleistung

Meine Lieben, wir kommen langsam zum Ende.

Ich hoffe, euer Tee ist inzwischen nicht kalt geworden. Und wenn doch, dann holt euch eben noch einen. 😂 Denn ich möchte euch zum Schluss etwas mitgeben. Es gibt Menschen, die jahrzehntelang gearbeitet haben und plötzlich arbeitslos werden und es gibt Menschen, die wegen eines Unfalls ihren Beruf nicht mehr ausüben können. Auch gibt es Menschen mit Behinderungen, psychischen Erkrankungen oder schweren familiären Belastungen und es gibt Menschen, die jeden Tag versuchen, einen Arbeitsplatz zu finden.

Aber kein Arbeitgeber stellt sie ein.

Was machen wir mit diesen Menschen?

Behandeln wir sie wie Menschen, die Unterstützung benötigen? Oder sehen wir in ihnen irgendwann nur noch Kostenfaktoren?

Für mich ist die Antwort klar.

Natürlich muss der Sozialstaat reformiert werden. Natürlich müssen Missbrauch und Betrug bekämpft werden und natürlich sollen Menschen, die arbeiten können, möglichst ihren Lebensunterhalt selbst verdienen zu einem anständigen Lohn verstehst sich natürlich.

Aber das alles rechtfertigt nicht, Menschen pauschal unter Verdacht zu stellen. Es rechtfertigt auch nicht, ungeprüft anzunehmen, dass verpflichtende Bürgerarbeit ohne zusätzlichen Arbeitslohn die beste Lösung für Langzeitarbeitslosigkeit sei.

Die AfD hat solche Vorschläge offiziell im Bundestag eingebracht.

Das ist nachweisbar. Die Bundesregierung hat ihrerseits die Grundsicherung verschärft. Auch das ist nachweisbar. Deshalb müssen wir sämtliche Parteien an ihren konkreten Entscheidungen messen.

Nicht nur an ihren Reden. Nicht nur an ihren Wahlplakaten.

Und schon gar nicht daran, wie schön sie das Wort „Gerechtigkeit“ aussprechen können.

Denn Gerechtigkeit zeigt sich nicht daran, wie streng eine Regierung mit den Schwachen umgeht, sondern daran, ob ihre Regeln tatsächlich gerecht, verhältnismäßig und wirksam sind.

Ich möchte eine Gesellschaft, in der Leistung anerkannt wird.

Aber ich möchte ebenso eine Gesellschaft, in der ein Mensch nicht seine Würde verliert, nur weil er seine Arbeit verloren hat. Das ist meine persönliche Grenze.

Und diese Grenze gilt für CDU, CSU, SPD, Grüne, Linke und selbstverständlich auch für die AfD.

Meine Lieben, schaut euch die Bundestagsdrucksachen selbst an.

Lest sie.

Prüft sie.

Und bildet euch eure eigene Meinung. Denn ich möchte nicht, dass ihr mir blind glaubt.

Ich möchte, dass ihr selbst erkennt, was politische Entscheidungen für das Leben gewöhnlicher Menschen bedeuten könnten.

Ein Mensch ist mehr als seine Arbeitsleistung.

Und eine wirklich gute Alternative für Deutschland müsste meiner Meinung nach genau das verstehen.

Schalom, meine Lieben! ✡️🕊️

Euer Sławek

Ever4you – unabhängig, unbequem und mit einem Herz für die Menschlichkeit.


Originalquellen zum Nachlesen

Bundestagsdrucksache 20/10609 vom 12. März 2024
„Soziale Mindestsicherung effektiv organisieren – Bürgergeld auf Arbeitsvermittlung fokussieren“
https://dserver.bundestag.de/btd/20/106/2010609.pdf

Bundestagsdrucksache 21/3605 vom 13. Januar 2026
„Aktivierende Grundsicherung statt Grundsicherungsgeld“ – besonders relevant sind die Seiten 1 bis 4.
https://dserver.bundestag.de/btd/21/036/2103605.pdf

Bundestagsdrucksache 21/6642 vom 23. Juni 2026
„Einwanderung in das Sozialsystem und Sozialleistungsmissbrauch stoppen“ – insbesondere Seite 2 mit den Vorschlägen zu Bürgerarbeit und Datenkontrollen.
https://dserver.bundestag.de/btd/21/066/2106642.pdf

Bundesagentur für Arbeit – Grundsicherungsgeld löst Bürgergeld ab
https://www.arbeitsagentur.de/grundsicherung-loest-buergergeld-ab

Bundesministerium für Arbeit und Soziales – Leistungen und Bedarfe in der Grundsicherung
https://www.bmas.de

Bundesagentur für Arbeit – Statistik zur Grundsicherung
https://statistik.arbeitsagentur.de

Redaktioneller Hinweis: Dieser Beitrag enthält persönliche Erfahrungen, politische Wertungen, rhetorische Fragen und satirische Zuspitzungen. Die im Bundestag eingebrachten Forderungen werden als parlamentarische Anträge dargestellt und nicht mit bereits geltendem Recht gleichgesetzt.